Ursprünglich, bzw. bis zum EuGH-Urteil im Mai 2019 hatten Unternehmen lediglich die Pflicht, die Überstunden der Mitarbeiter zu dokumentieren. Dabei ging es um die Arbeitszeit, die über die 8 Stunden hinaus ging, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Jetzt sieht die Situation anders aus.
Die Erfassung von Arbeitszeiten ist in Deutschland und der gesamten EU aufgrund verschiedener Gerichtsurteile, einige sind noch ausstehend, verpflichtend. Sie dient dazu, die von Beschäftigten geleisteten Stunden zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten und vor Allem Pausen eingehalten werden. Trotz dieser Vorschrift gibt es leider immer noch viele Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten nicht erfassen.